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   SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05 ER   

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https://dejure.org/2006,75024
SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05 ER (https://dejure.org/2006,75024)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.02.2006 - S 18 KR 935/05 ER (https://dejure.org/2006,75024)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - S 18 KR 935/05 ER (https://dejure.org/2006,75024)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05
    Das Ende der Mitgliedschaft trat kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer bescheidmäßigen Feststellung durch die Antragsgegnerin bedurfte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 -, in juris).

    Diese Pflichtenstellung der Versicherungsträger bildet einen Gegenpol zu der komplexen Sozialrechtsmaterie und ihrer häufig existentiellen Bedeutung für Versicherte, wobei sich eine normative Begründung aus dem gesetzlichen Auftrag zur möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB I ergibt (vgl. zu alle dem LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998, a.a.O., m.w.N., vgl. auch LSG Saarland, Urteil v. 18.02.2004 - L 2 KR 27/02, in juris).

    Sie stellt damit eine notwendige Ergänzung der Versicherungspflicht dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998, a.a.O., vgl. auch LSG Saarland, Urteil v. 18.02.2004, a.a.O.).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R

    Wechsel von RVO-Altersruhegeld zu SGB 6-Altersrente als "geeigneter Fall

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05
    Insofern vermag hier auch nicht der Einwand der Antragsgegnerin zu greifen, die sich unter Bezugnahme auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Altersrente (Urteil v. 22.10.1998 - B 5 RJ 62/97 R -, in juris) darauf beruft, dass hier nur die Abarbeitung massenhafter Vorgänge erfolge.
  • LSG Saarland, 18.02.2004 - L 2 KR 27/02

    Freiwillige Versicherung - Versäumung - Beitrittsfrist - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05
    Diese Pflichtenstellung der Versicherungsträger bildet einen Gegenpol zu der komplexen Sozialrechtsmaterie und ihrer häufig existentiellen Bedeutung für Versicherte, wobei sich eine normative Begründung aus dem gesetzlichen Auftrag zur möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB I ergibt (vgl. zu alle dem LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998, a.a.O., m.w.N., vgl. auch LSG Saarland, Urteil v. 18.02.2004 - L 2 KR 27/02, in juris).
  • LSG Berlin, 22.09.2004 - L 9 KR 33/04

    Feststellung eines wirksamen Beitritts in eine Krankenkasse als freiwilliges

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05
    Soweit die Antragsgegnerin sich auf ein Urteil des LSG Berlin vom 22.09.2004 - L 9 KR 33/04 - (in juris) bezieht, unterscheidet sich der dortige Sachverhalt schon dadurch von dem vorliegenden, als die dortige Klägerin die Fortsetzung der Mitgliedschaft erst knapp 10 Jahre (!) nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses beantragte und das Gericht deshalb einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneinte, weil die gesetzlich normierte Jahresfrist des § 27 Abs. 3 SGB X bereits weit überschritten war und es insoweit kein Vorliegen höherer Gewalt gegeben sah.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 KR 3862/08
    Der Kläger und die Beigeladene haben auch auf das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2006 (S 18 KR 935/05 R, veröffentlicht in Juris) verwiesen.

    Mit dieser Ansicht weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des Landessozialgerichts für das Saarland vom 18. Februar 2004 (L 2 KR 27/02) und des Sozialgerichts Frankfurt vom 13. Februar 2006 (S 18 KR 935/05 R, beide veröffentlicht in Juris) ab, auf die sich der Kläger und die Beigeladene in diesem Verfahren berufen haben.

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